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   ArbG Essen, 08.02.2008 - 5 Ca 3164/07   

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https://dejure.org/2008,25242
ArbG Essen, 08.02.2008 - 5 Ca 3164/07 (https://dejure.org/2008,25242)
ArbG Essen, Entscheidung vom 08.02.2008 - 5 Ca 3164/07 (https://dejure.org/2008,25242)
ArbG Essen, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 5 Ca 3164/07 (https://dejure.org/2008,25242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung von betrieblichem Ruhegeld unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes; Verstoß einer Gesamtbetriebsvereinbarung gegen § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus ArbG Essen, 08.02.2008 - 5 Ca 3164/07
    Bei der Ermittlung des Kaufkraftverlustes ist nämlich auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und den jeweiligen Anpassungsstichtagen unmittelbar vorausgehen (vgl. BAG v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).

    (b) Allerdings bezieht sich diese nicht nur auf die letzten 12 Monate, sondern auf die Zeit ab Rentenbeginn (vgl. nur BAG v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).

    (c) Auch bei der Anpassung gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG kann die Strompreisentwicklung nicht herausgerechnet werden, da auf die in der einschlägigen Fachpresse - für alle Verbraucher geltenden - Indexwerte abzustellen ist (vgl. nur BAG v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG; siehe auch § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG).

  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Auszug aus ArbG Essen, 08.02.2008 - 5 Ca 3164/07
    Die hierfür erforderliche Voraussetzung, dass die künftig wiederkehrende Leistung nur vom Zeitablauf, nicht aber von einer Gegenforderung abhängig ist (vgl. BAG v. 21.03.1995 - 9 AZR 596/93 -NZA 1995, 1109), ist bezüglich des Ruhegeldanspruchs des Klägers erfüllt.
  • ArbG Dortmund, 03.07.2008 - 4 Ca 724/08

    Anpassung des Ruhegeldes nach § 16 BetrAVG - ablösende Betriebsvereinbarung

    § 16 Absatz 3 Nr. 1 BetrAVG, der die Anpassungsverpflichtung gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG entfallen lässt, ist gemäß § 30 c Abs. 1 BetrAVG unanwendbar, da die Leistungen des Klägers auf Zusagen beruhen, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden (vgl. Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07 - Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.02.2008 - 5 Ca 3164/07 -).
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